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   AG Euskirchen, 31.05.2021 - 13 C 158/21   

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https://dejure.org/2021,56458
AG Euskirchen, 31.05.2021 - 13 C 158/21 (https://dejure.org/2021,56458)
AG Euskirchen, Entscheidung vom 31.05.2021 - 13 C 158/21 (https://dejure.org/2021,56458)
AG Euskirchen, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 13 C 158/21 (https://dejure.org/2021,56458)
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Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rückforderungsanspruch von Wetteinsätzen gegen ausländischen Online-Glücksspiel-Anbieter ausgeschlossen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Wuppertal, 30.10.2019 - 3 O 384/18

    Online-Casino-Spieler kann sein Geld nicht von Paypal zurückfordern

    Auszug aus AG Euskirchen, 31.05.2021 - 13 C 158/21
    Die Entscheidung des Landgerichts Wuppertal ist auf den hier zu entscheidenden Fall nicht anwendbar (LG Wuppertal, Urt. v. 30.10.2019 - 3 O 384/18), da dort anders als hier auf das Verhältnis zwischen Spieler und Zahlungsdienstleister abzustellen war.

    Die Handlung des Beklagten, also das illegale zur Verfügung stellen des Online-Glücksspiels ist nur mittelbar kausal für die klägerische Handlung, ohne die es nicht zu einem eigenen Verlust gekommen wäre und damit unerheblich (LG Wuppertal, Urt. v. 30.10.2019 - 3 O 384/18).

  • LG Ulm, 16.12.2019 - 4 O 202/18

    Glücksspielstaatsvertrag: PayPal zur Rückzahlung verurteilt

    Auszug aus AG Euskirchen, 31.05.2021 - 13 C 158/21
    Der § 4 Abs. 1 S. 1 GlückStV stellt ein solches Schutzgesetz, das den Einzelnen schützen soll, dar (vgl. AG München, Urt. v. 21.02.2018 - 158 C 19107/17; LG Ulm, Urt. v. 16.12.2019 - 4 O 202/18).
  • AG München, 21.02.2018 - 158 C 19107/17

    Online-Casinospiele - Anspruch Aufwendungsersatz der Bank

    Auszug aus AG Euskirchen, 31.05.2021 - 13 C 158/21
    Der § 4 Abs. 1 S. 1 GlückStV stellt ein solches Schutzgesetz, das den Einzelnen schützen soll, dar (vgl. AG München, Urt. v. 21.02.2018 - 158 C 19107/17; LG Ulm, Urt. v. 16.12.2019 - 4 O 202/18).
  • OLG Celle, 20.03.1996 - 13 U 146/95

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung über die Teilnahme an einem nach dem

    Auszug aus AG Euskirchen, 31.05.2021 - 13 C 158/21
    Wenn sich diese Hoffnung nicht erfüllt, führt dies nicht zwingend zu einem Schaden infolge eines nutzlos aufgewandten Einsatzes (vgl. OLG Celle, Urt. v. 20.03.1996 - 13 U 146/95).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.10.2020 - 10 O 8632/19

    Erfolglose Inanspruchnahme eines als Zahlungsdienstleister für

    Auszug aus AG Euskirchen, 31.05.2021 - 13 C 158/21
    Seine Teilnahme an dem öffentlichen Glücksspiel ist gemäß § 285 StGB strafbar (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 22.10.2020 - 10 O 8632/19).
  • LG Duisburg, 19.10.2016 - 3 O 373/14

    Kein Anspruch eines Spielers auf Rückerstattung von Verlusten bei

    Auszug aus AG Euskirchen, 31.05.2021 - 13 C 158/21
    Gleichwohl hat der Kläger nichts unternommen, sondern vielmehr bewusst die Augen verschlossen und somit einen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot billigend in Kauf genommen (vgl. LG Duisburg, Urt. v. 19.10.2016 - 3 O 373/14).
  • BGH, 30.07.1968 - 1 StR 260/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit

    Auszug aus AG Euskirchen, 31.05.2021 - 13 C 158/21
    Die Vorschrift des § 817 BGB ist auch nicht teleologisch zu reduzieren (vgl. BGH, Urt. v. 30.07.1968 - 1 StR 260/68).
  • OLG Celle, 29.04.1987 - 9 U 84/86

    Nichtigkeit eines Darlehens wegen Verstoß gegen das strafrechtliche Verbot der

    Auszug aus AG Euskirchen, 31.05.2021 - 13 C 158/21
    Insofern ist ein zwischen den Parteien geschlossener Vertrag gemäß § 134 BGB nichtig, da es sich um ein gegen ein gesetzliches Verbot verstoßendes Rechtsgeschäft handelt (OLG Celle, Urt. v. 29.04.1987 - 9 U 84/86).
  • LG München I, 30.07.2021 - 31 O 16477/20

    Leistungen, Mitverschulden, Vertragsschluss, Anspruch, Schaden, Verbraucher,

    Die Beklagte beruft sich hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung unter anderem auf folgende Entscheidungen: AG Euskirchen, Urteil vom 31.05.2021 - 13 C 158/21 (Anlage B3), LG München I, Urteil vom 13.04.2021 - 8 O 16058/20, LG Duisburg, Urteil vom 19.10.2016 - 3 O 373/14 (Anlage B2).
  • LG Bonn, 30.11.2021 - 5 S 70/21
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 31.05.2021 (Az.:13 C 158/21) wird zurückgewiesen.

    Hinsichtlich der näheren Sachdarstellung wird auf das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 31.05.2021- 13 C 158/21- Bezug genommen.

    Der Kläger beantragt unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Euskirchen vom 31.05.2021 - 13 C 158/21 -, 1. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 900, 00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.09.2020 zu zahlen;.

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